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Innung für Raumausstatter, Parkett- und Bodenleger Südwest

Tariflohnerhöhungen bei den Parkettlegern

Zum 1. Januar 2020 steigen die Entgelte bei den Parkett- und Bodenlegern bundesweit um 2,9 Prozent. Damit erhöht sich der Ecklohn von 14,26 auf 14,67 Euro.

Neben der Tariflohnerhöhung am 1. Januar 2020 erfolgt eine weitere Erhöhung zum 1. Januar 2021 um dann 2,1 Prozent und damit beim Ecklohn auf 14,98 Euro. Ebenfalls am 1. Januar 2020 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen je Ausbildungsjahr um 35 Euro und in einer zweiten Stufe zum 1. Januar 2021 um weitere 35 Euro. Eine Besonderheit ist der Tarifvertrag zum Ausgleich von Rentenabschlagen. Danach gibt es für die Beschäftigten, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit, finanzielle Einbußen (Abschlage) bei der gesetzlichen Rente aufgrund vorgezogenen Ruhestandes zu vermeiden. Der „Tarifvertrag zum Ausgleich von Rentenabschlagen“ vom 19. Juni 2019, verhandelt zwischen Tischler Nordwest (Fachverband des Tischlerhandwerks NRW, Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen-Bremen, Fachverband Tischler Nord) und der IG Metall wird inhaltlich und wertmäßig übernommen.

In dem Tarifvertrag zum Ausgleich von Rentenabschlagen werden die Voraussetzungen, ein Verfahren sowie die finanziellen und sonstigen Verpflichtungen des Arbeitgebers für den Fall bestimmt, dass Beschäftigte die Einzahlungen von Zusatzbeitragen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) durch den Betrieb wünschen. Für die Beschäftigten ist die Teilnahme an dem Verfahren zur Einzahlung von Zusatzbeitragen freiwillig. Auf Verlangen des Beschäftigten ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag von 50 Euro im Monat als Zusatzbeitrag bei der DRV für den Beschäftigten einzuzahlen, solange und soweit der Beschäftigte in dem betrieblichen Verfahren selbst mindestens 50 Euro im Monat freiwillig aus seinem beim Arbeitgeber erzielten Nettoeinkommen als Zusatzbeitrag bei der DRV einzahlt. Dieser Tarifvertrag soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten und ist erstmals zum 31. Dezember 2024 mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündbar. Abweichend vom Tarifvertrag Tischler Nordwest wurde darüber hinaus vereinbart, dass sich der Betrag von 50 Euro ab dem Jahr 2022 entsprechend der jeweiligen Tariferhöhung erhöhen soll.

Günstigere betriebliche beziehungsweise arbeitsvertragliche Regelungen werden durch das Inkrafttreten des Tarifvertrages zum Ausgleich von Abschlagen nicht berührt.

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Bildnachweis: inplan-media