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Innung für Raumausstatter, Parkett- und Bodenleger Südwest

Wiedereinführung der Meisterpflicht im Parkettlegerhandwerk

Bundeswirtschaftsminister Altmaier sowie die für die Änderung der Handwerksordnung zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Dr. Carsten Linnemann, und SPD, Sören Bartol, haben sich auf die wesentlichen Eckpunkte zur Rückführung zulassungsfreier Handwerke in die Anlage A zur HwO verständigt.

Folgende jetzt noch zulassungsfreie Handwerke sollen wieder in die Anlage A zur HwO aufgenommen werden:

 

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Parkettleger, Behälter- und Apparatebauer, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Für die bestehenden Betriebe dieser Handwerke ohne Meisterqualifikation soll es eine Bestandsschutzregelung geben.

Von Anfang an war klar, dass eine Rückabwicklung der HwO-Novelle 2004 politisch wie rechtlich nicht durchsetzbar ist. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht für die vier jetzt noch zulassungsfreien Handwerke in den Bauberufen Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Parkettleger ist ein großer Erfolg, der noch vor relativ kurzer Zeit so nicht zu erwarten war.

Die jetzt gesetzten Akzente sind ausdrücklich zu begrüßen; sie sind angesichts der verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben verantwortungsvoll und folgen dem Leitgedanken, das Machbare möglich zu machen.

Die gemeinsame Presseerklärung von Herrn Dr. Linnemann und Herrn Bartol fügen wir der Anlage dieses Schreibens bei. Wie Sie der Erklärung entnehmen können, wurde das Bundeswirtschaftsministerium gebeten, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

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